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   KG, 18.11.2004 - 1 W 185/04   

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https://dejure.org/2004,4553
KG, 18.11.2004 - 1 W 185/04 (https://dejure.org/2004,4553)
KG, Entscheidung vom 18.11.2004 - 1 W 185/04 (https://dejure.org/2004,4553)
KG, Entscheidung vom 18. November 2004 - 1 W 185/04 (https://dejure.org/2004,4553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeitsanforderungen an ein Minderheitsverlangen auf Geltendmachung von Schadensersatz; Erfordernis der Aussicht auf Erfolg der geltend gemachten Ansprüche bei einem Minderheitsverlangen; Erforderlichkeit der Glaubhaftmachung darüber, dass eine Minderheit seit ...

  • Judicialis

    AktG § 147 Abs. 1; ; AktG § 147 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 147 Abs. 1, 2
    Aktiengesellschaft: Anforderungen an ein wirksames Minderheitsverlangen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ein Vorstandsmitglied: Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche Bestellung eines besonderen Vertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 531
  • DB 2005, 439
  • NZG 2005, 319
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 20 W 487/02

    Minderheitsverlangen der Aktionäre auf Bestellung eines besonderen Vertreters für

    Auszug aus KG, 18.11.2004 - 1 W 185/04
    Nicht erforderlich war insoweit, dass die geltend gemachten Ansprüche Aussicht auf Erfolg haben oder - wie im Rahmen des § 147 Absatz 3 AktG notwendig - sogar der dringende Verdacht vorliegt, dass der Gesellschaft durch Unredlichkeit oder grobe Verletzung des Gesetzes oder der Satzung Schaden zugefügt worden ist (OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 686 = OLGR 2004, 88; KGJ 21 A 80, 86; Schröer in Münchener Kommentar zum AktG, § 147 Rn. 52; Geßler/Hefermehl, AktG, § 147 Rn. 15;Barz im Großkommentar AktG, 3. Aufl., § 147 Anm. 10; Godin/Wilhelmi, AktG, 4. Aufl., § 147 Anm. 9).
  • KG, 25.08.2011 - 25 W 63/11

    Aktiengesellschaft: Gerichtliche Ermächtigung von Minderheitsaktionären zur

    Dies ist ausreichend (vgl. KG, 1. Zivilsenat, NZG 2005, 319, zitiert nach juris, Rn. 7).

    Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass die gemäß § 147 Abs. 1 AktG geltend zu machenden Ansprüche Aussicht auf Erfolg haben (KG, NZG 2005, 319; OLG Frankfurt, AG 2004, 104; Spindler/Stilz/Moeck, a.a.O., § 124 Rn. 24).

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